inkasso

Wikipedia definiert Inkasso wie folgt:

"Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell dem Bereich Finanzierung. Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint.

Der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen war früher aufgrund der 5. AVO zum Rechtsberatungsgesetz, seit 1. August 2008 nach den Vorschriften des RDG, erlaubnispflichtig. Nach den Vorschriften des RDG ist lediglich der Forderungskauf nunmehr erlaubnisfrei.

Üblicherweise wird zwischen verschiedenen Formen der Tätigkeit von Inkassounternehmen unterschieden:

  • 1. Einziehung im Auftrag (Inkassounternehmen wird namens und im Auftrag des Auftraggebers tätig)

  • 2. Einziehungsermächtigung (wie bei 1.; das Inkassounternehmen ist bevollmächtigt, im eigenen Namen die Zahlung zu verlangen)

  • 3. Inkassozession (Abtretung der Forderung - § 398 BGB - zum Zwecke der Einziehung)

  • 4. Vollabtretung (Forderungskauf - Abtretung an Inkassounternehmen ohne Zweckbindung)."